Welche Ausgaben kann ich eintragen?
- Sind Personalausgaben zuwendungsfähig?
Es können nur projektbezogene Honorarausgaben für das Projekt beantragt werden.
- Was sind projektbezogene Honorarausgaben? Unter projektbezogene Honorarausgaben fallen sogenannte „Fremdpersonalausgaben“. Dies sind Kosten, die nicht durch „eigenes, festangestelltes Personal“ generiert werden, sondern durch „fremdes“ mit Honorarvergütung beauftragtes Personal. Kosten für festangestelltes Personal sind nicht förderfähig.
- Was sind Sachausgaben? Zuwendungsfähige Sachausgaben sind z.B. projektbezogene Fortbildungen, Fahrtkosten oder Ausgaben für Räume zur Durchführung des Projektes.
- Nicht förderfähige Sachausgaben sind: institutionell bedingte Ausgaben, investive Förderungen (Baumaßnahmen), Anschaffungen ohne Projektbezug, die Anschaffung von Transportmitteln sowie Dauerförderungen (Mietkosten, Mitgliedsbeiträge, Eigenpersonalkosten). Weitere Erläuterungen siehe Förderrichtlinie Punkt 2.5 und 2.10.
- Auszug aus Förderrichtlinie:
2.10. Geltend gemacht werden können projektbezogene Sachausgaben (d.h. Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen) beispielsweise für Räume, Bürobedarf, Reisekosten, Fortbildungen, Anschaffungen, Fremdpersonalausgaben, Arbeitsmaterial.
Mittelverwendung
- Was ist beim Kauf von Sachgegenständen oder der Vergabe von Honorarverträgen zu beachten?
Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Näheres wird im Fördervertrag geregelt. Vergleichen Sie grundsätzlich vor jedem Kauf und jeder Beauftragung die Preise oder das Honorar (Einholung von drei Angeboten/ Marktüberblick dokumentieren). Sie sind verpflichtet, bei der Auswahl der Angebote das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
- In welchem Zeitraum können die Mittel ausgegeben werden?
Alle Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungszeitraum wird im Fördervertrag festgelegt und ist bindend. Ausgaben, die vor oder nach dem im Fördervertrag genannten Zeitraum entstanden sind (insbesondere durch das Schließen von Verträgen), sind nicht förderfähig und müssen selbst finanziert werden.
Eine soziale und lebendige Dorf- und Stadtgemeinschaft lebt vom freiwilligen Engagement der Menschen vor Ort. Die (Re)-Vitalisierung von Dörfern, Kleinstädten und Gemeinden ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, die Attraktivität der Orte zu erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Denn ein gutes bürgerschaftliches, demokratisches und wertschätzendes Miteinander trägt zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit einer Stadt- und Dorfgemeinschaft bei.
Die diesjährige Ausschreibung der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern richtet sich daher an alle, die ein konkretes Projekt in (strukturschwachen) Regionen, Städten oder Gemeinden zum Erhalt oder zur (Re)-Vitalisierung von Stadt- und Dorfgemeinschaften durchführen wollen.
Denkbar ist die Förderung von ehrenamtlich getragenen Projekten, die beispielsweise:
- einen innovativen Ansatz verfolgen, um Gemeinschaften vor Ort zu mobilisierenund zu motivieren, sich aktiv an der (Re)-Vitalisierung ihrer Dörfer und Stadtviertelzu beteiligen
- die Initiierung, Aufwertung und (Re-) Aktivierung von Begegnungsorten (z.B. Generationentreffpunkten, Gemeinschafts- einrichtungen, Unterstützungs-, Freizeit-und Begegnungsangebote) zur Mitwirkungund zum Austausch zum Ziel haben und
- dabei die Teilhabe bestimmter Zielgruppen, Kulturen und Generationen ermöglichen
- die nachhaltige Verbesserung der sozialen Infrastruktur, z.B. durch den Aufbau von (mobilen oder digitalen) Hilfs- und Unterstützungsstrukturen, Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe anstreben
- die Bildung von Netzwerken, lokalen Zusammenschlüssen oder überörtliche Kooperationen unter aktiver Einbindungvon Vereinsstrukturen, Nachbarschaftshilfen etc. zum Ziel haben, um Engagement, Ehrenamt und Beteiligungzu fördern
- den Aufbau von neuen Angeboten, wie z.B. im Bereich Sport, Kultur oder Bildung etc. vor Ort erreichen wollen
- den Aufbau von unterschiedlichen Beteiligungsformen und Austauschformaten, wie z.B. Bürgerforen etc. vorantreiben
- den Aufbau eines digitalen Angebotes für unterschiedliche Zielgruppen zur Förderung des Austausches, der Kommunikation oder zur Information (z.B. digitale Stammtische, Netzwerktreffen, Bereitstellung von Tools zur Onlinebeteiligung, digitale Nachbarschaftshilfen oder mobile Treffpunkte ...) anstreben
- das Ehrenamt vor Ort zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen möchten, durch:
- die Gewinnungvon Ehrenamtlichen für spezifische Aufgaben
- die Qualifizierung, Fortbildung von Ehrenamtlichen
- die Vernetzung von Ehrenamtlichen
- die Bereitstellungunterschiedlicher, flexibler Engagementformen in Bezug auf Zeiteinsatz, Verbindlichkeitund Themen
- das Zusammenbringenvon klassischenund neuen Engagementformen
- die Stärkung der Resilienz von Ehrenamtlichen
- die Wertschätzung und Anerkennung des freiwilligen Engagements
Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung die Richtlinien zur Förderung bindend sind. Das Antragsformular und die Richtlinien zur Förderung finden Sie auf: Aktuelle Projektausschreibung - Zukunftsstiftung Ehrenamt.
Bitte lesen Sie vorab die Richtlinien zur Förderung genau durch, um zu prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind und Sie Ihr Projekt bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern einreichen können.
Wenn Sie sich unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung unter info@ehrenamtsstiftung.bayern.de oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten (von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr) unter 089/1261-2950 oder -2951.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.
Bewerbungsschluss ist der 13. März 2024.
Bitte planen Sie ab dem oben genannten Stichtag eine Bearbeitungszeit unsererseits von ca. vier Monaten ein,
d.h. Ihr Projektbeginn kann frühestens Anfang September 2024 sein.
Eine Benachrichtigung in Form einer Zu- oder Absage erfolgt voraussichtlich Ende Juli 2024 per EMail.
Grundlage für die Auswahl der Projekte ist einzig und allein Ihr Förderantrag. Das Projekt muss in Bayern durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass bei zahlenmäßig hohen Antragseingängen noch nicht geförderte Projektträger prioritär berücksichtigt werden.
Senden Sie uns bitte keine Broschüren oder Flyer zu. Diese können nicht berücksichtigt werden. Um sich in relativ kurzer Zeit einen Überblick über die verschiedenen Förderanträge verschaffen zu können, sollte das Projekt in dem Antrag sehr präzise und nachvollziehbar beschrieben sein.
Die Projektanträge werden auf der Grundlage der Förderrichtlinie von der Geschäftsstelle der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Die fachliche Beurteilung der Projekte erfolgt anhand der Qualitätskriterien gemäß der Förderrichtlinie und unter Einbeziehung des Kuratoriums der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern. Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Projektförderungen und Vergabe von Stiftungsmitteln nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der satzungsgemäßen Vorgaben und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden, können also auch in 2025 zum Einsatz kommen. Die Projekte können bei Bedarf über das Ende des jeweiligen Kalenderjahres hinaus weitergeführt werden, jedoch maximal für eine Förderdauer von zwei Jahren.
Ihr Team
der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern